Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

In diesen AGB werden die Bedingungen erläutert, unter denen ein rechtlich bindendes Geschäft zustande kommt.

In diesen AGB werden die Bedingungen erläutert, unter denen ein rechtlich bindendes Geschäft zustande kommt.

Stand: 28.05.2026

§ 1
Geltungsbereich und Veranstalter

1.1 Veranstalter des Events Mutual Aid HEAT 2026 (20.–27. September 2026, Alte Hölle, Brandenburg) ist:

KIB e.V.

Vereinssitz: Pödelwitz 2, 04539 Groitzsch

Postadresse: Saalfelder Str. 42, 04179 Leipzig

E-Mail: kontakt@mutualaidheat.de

(nachfolgend "Veranstalter")


1.2 Diese AGB gelten für alle über den Ticketshop (pretix.eu/foundation/mutualaidheat) abgeschlossenen Ticketkaufverträge.


1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Käufer*innen werden nicht anerkannt, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2
Vertragsschluss und Auswahlprozess

2.1 Das Event Mutual Aid HEAT 2026 ist kein offenes Event. Die Teilnahme setzt einen erfolgreichen Auswahlprozess voraus.


2.2 Der Ablauf ist wie folgt:

  • Interessierte tragen sich über das Anmeldeformular auf mutualaidheat.de ein.

  • Der Veranstalter lädt ausgewählte Personen zu einem Info-Call ein und kommuniziert den Auswahlprozess vorab transparent.

  • Erst nach erfolgter Auswahl und ausdrücklicher Bestätigung durch den Veranstalter erhalten Teilnehmende Zugang zum Ticketshop und werden zur Zahlung aufgefordert.

  • Der Kaufvertrag kommt erst mit Eingang der vollständigen Zahlung zustande.


2.3 Ein Anspruch auf Teilnahme oder Auswahl besteht nicht. Die Nichtauswahl begründet keine Schadenersatzansprüche.


2.4 Die Teilnahme ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Minderjährige sind vom Event ausgeschlossen.

§ 3
Ticketpreise und Zahlungsbedingungen

3.1 Der Ticketpreis beträgt je nach gewählter Preisstufe:

  • Solidarticket: nach Vereinbarung (inkl. gesetzlicher MwSt.)

  • Regelpreis: 300 € (inkl. gesetzlicher MwSt.)

  • Förderticket: 400 € (inkl. gesetzlicher MwSt.)

3.2 Im Ticketpreis enthalten sind: Unterkunft im eigenen Zelt, Verpflegung, Teilnahme an Training und Szenario. Nicht enthalten sind Anreisekosten.

3.3 Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung fällig. Bei Nichtzahlung innerhalb der Frist verfällt die Zusage und der Platz wird neu vergeben.

3.4 Verfügbare Zahlungsmethoden werden im Ticketshop angezeigt.

3.5 Geraten Teilnehmende mit Zahlungspflichten in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

§ 4
Stornierung durch Teilnehmende

4.1 Nach erfolgter Zahlung gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Bis 31. Juli 2026: Volle Rückerstattung des Ticketpreises abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 €.

  • Ab 31. Juli 2026 bis 31. August 2026: Rückerstattung von 50 % des Ticketpreises.

  • Ab 1. September 2026: Keine Rückerstattung.

4.2 Der Veranstalter lässt sich in allen Fällen den Wert anrechnen, den er durch ersparte Aufwendungen oder anderweitige Vergabe des freigewordenen Platzes erlangt hat (§ 649 BGB analog).

4.3 Stornierungen sind ausschließlich per E-Mail an kontakt@mutualaidheat.de zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der E-Mail beim Veranstalter.

4.4 Tickets sind mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters auf eine andere Person übertragbar. Der Veranstalter behält sich vor, eine Übernahme abzulehnen, wenn die neue Person die Voraussetzungen des Auswahlprozesses nicht erfüllt.

4.5 Kein Widerrufsrecht: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für Verträge über Freizeitveranstaltungen mit spezifischem Termin kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 5
Absage oder Verschiebung durch den Veranstalter

5.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Event aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Gründe können insbesondere sein: Unterschreitung einer Mindestteilnehmendenzahl, behördliche Verbote oder höhere Gewalt (siehe § 6).

5.2 Im Falle einer Absage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Ticketpreise vollständig erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche – insbesondere auf Erstattung von Reise- oder Unterkunftskosten – sind ausgeschlossen, sofern der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.


5.3
Im Falle einer Verschiebung werden Teilnehmende unverzüglich informiert. Bestehende Tickets behalten ihre Gültigkeit für den neuen Termin. Wer den neuen Termin nicht wahrnehmen kann, erhält auf Anfrage eine volle Rückerstattung.


5.4
Der Veranstalter informiert über Absage oder Verschiebung per E-Mail an die im Ticket hinterlegte Adresse sowie auf mutualaidheat.de.

§ 6
Höhere Gewalt

6.1 Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB sind außergewöhnliche, betriebsfremde Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die der Veranstalter auch mit äußerster vernünftigerweise zumutbarer Sorgfalt weder verhindern noch in ihren Auswirkungen abwenden konnte. Dazu zählen insbesondere:

  • Naturkatastrophen (z.B. Sturm, Überschwemmungen, anhaltende Dürre)

  • Hoheitliche Anordnungen oder behördliche Verbote

  • Epidemien oder Pandemien, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als solche anerkannt sind

  • Krieg, Terroranschläge oder kriegsähnliche Ereignisse

  • Flächendeckende Infrastrukturausfälle (Strom, Wasser, Kommunikation), die eine Durchführung unmöglich machen

6.2 Tritt ein solches Ereignis ein, werden die betroffenen gegenseitigen Leistungspflichten für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt. Keiner der Vertragsparteien kann in diesem Fall Ersatzansprüche für die dadurch entstandenen Schäden geltend machen.

6.3 Der Veranstalter informiert Teilnehmende unverzüglich nach Kenntnisnahme über Art, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen auf das Event.

6.4 Der Veranstalter wird alles vernünftigerweise Zumutbare unternehmen, um eine Alternativlösung (z.B. Verschiebung) zu ermöglichen.

6.5 Dauert die Wirkung des Ereignisses länger als 90 Tage an, hat jede Vertragspartei das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Ticketpreise werden vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind für beide Seiten ausgeschlossen.

§ 7
Gesundheit und Eigenverantwortung

7.1 Das Event beinhaltet körperlich und emotional fordernde Trainings in einem praxisnahen Szenario-Setting. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

7.2 Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich einzuschätzen, ob sie gesundheitlich in der Lage sind, an den Aktivitäten teilzunehmen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, individuelle gesundheitliche Einschränkungen zu erfragen.


7.3
Wer dem Veranstalter gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Unverträglichkeiten oder sonstige relevante Umstände vorab mitteilt, ermöglicht es dem Veranstalter, entsprechend darauf einzugehen. Ohne eine solche Mitteilung kann der Veranstalter keine individuelle Rücksichtnahme gewährleisten.


7.4
Teilnehmende versichern, dass sie während des gesamten Events krankenversichert sind.


7.5
Teilnehmende sind verpflichtet, während des Events den Anweisungen der Trainer*innen und des Veranstalters Folge zu leisten und aktiv zur sicheren Durchführung der Trainings beizutragen. Bei Nichtbefolgung kann der Veranstalter die betroffene Person von weiteren Trainings oder dem gesamten Event ausschließen.

§ 8
Hausrecht, Verhaltensregeln und Sicherheitshinweise

8.1 Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände aus. Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitspersonals sind Folge zu leisten.

8.2 Diskriminierendes, übergriffiges oder die Sicherheit gefährdendes Verhalten ist nicht toleriert und berechtigt den Veranstalter zum sofortigen Ausschluss ohne Rückerstattung. Dies gilt insbesondere für rassistisches, sexistisches, transphobes oder faschistisches Verhalten.


8.3
Geltende Verhaltensregeln (Awareness-Konzept, Safer-Space-Richtlinien, Eskalationspfade) werden vor dem Event kommuniziert und sind Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme setzt deren Akzeptanz voraus.


8.4
Verkauf, Vertrieb oder andere kommerzielle Aktivitäten sowie jede Form von Werbung auf dem Veranstaltungsgelände sind ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters untersagt.


8.5 Pool.
Auf dem Veranstaltungsgelände befindet sich ein Pool. Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Es ist kein Rettungsschwimmer vor Ort. Teilnehmende werden ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht allein zu schwimmen und die eigenen Fähigkeiten realistisch einzuschätzen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden im Zusammenhang mit der Poolnutzung, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters vorliegt.


8.6 Brandschutz und Waldbrandgefahr.
Das Veranstaltungsgelände befindet sich in einem Gebiet mit erhöhter Waldbrandgefahr. Offenes Feuer – einschließlich Lagerfeuer, Grills, Kerzen und Rauchen außerhalb der ausgewiesenen Orte – ist auf dem gesamten Gelände strengstens untersagt. Verstöße gegen dieses Verbot berechtigen den Veranstalter zum sofortigen Ausschluss ohne Rückerstattung und können darüber hinaus strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Teilnehmende, die einen Brand bemerken oder verursachen, sind verpflichtet, dies unverzüglich dem Veranstalter zu melden.


8.7
Bei Ausschluss wegen Verstößen gegen diese Regeln besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

§ 9
Haftung

9.1 Unbeschränkte Haftung. Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie aus einer übernommenen Garantie oder dem Produkthaftungsgesetz.


9.2 Haftung gegenüber Verbraucher*innen bei grober Fahrlässigkeit.
Gegenüber Teilnehmenden, die als Verbraucher*innen im Sinne des § 13 BGB handeln, haftet der Veranstalter auch für grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.


9.3 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.


9.4 Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden.
Die Haftungsbeschränkung nach 9.3 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für solche Schäden haftet der Veranstalter auch bei leichter Fahrlässigkeit unbeschränkt.


9.5 Mitverschulden.
Der Veranstalter behält sich den Einwand des Mitverschuldens gemäß § 254 BGB ausdrücklich vor. Ein Mitverschulden der Teilnehmenden liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • sie entgegen den Anweisungen der Trainer*innen oder des Veranstalters gehandelt haben,

  • sie trotz bekannter gesundheitlicher Einschränkungen an Aktivitäten teilgenommen haben, ohne den Veranstalter vorab zu informieren,

  • sie den Pool allein oder entgegen der Sicherheitshinweise genutzt haben,

  • sie gegen das Feuerverbot gemäß § 8.6 verstoßen haben,

  • sie Sicherheitsanweisungen während des Events ignoriert haben.

In diesen Fällen kann sich der Ersatzanspruch anteilig oder vollständig mindern.


9.6 Wertsachen und mitgebrachte Gegenstände.
Für mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen der Teilnehmenden übernimmt der Veranstalter keine Haftung, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer Obhutspflicht vorliegt.


9.7 Erfüllungsgehilfen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Trainer*innen, Vertreter*innen und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

§ 10
Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Ticketkaufs und der Veranstaltungsdurchführung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Veranstalters (mutualaidheat.de/datenschutz) sowie den Datenschutzbestimmungen des Ticketanbieters pretix (pretix.eu). Sofern Teilnehmende dem Veranstalter freiwillig Gesundheitsdaten mitteilen, werden diese als besondere Kategorie personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO behandelt und nur mit ausdrücklicher Einwilligung verarbeitet.

§ 11
Bild- und Tonaufnahmen

11.1 Im Rahmen des Events ist ein Dokumentationsteam aus dem aktivistischen Umfeld anwesend, das das Event fotografisch und filmisch begleitet. Das Doku-Team ist angewiesen, Aufnahmen von Personen ausschließlich mit deren ausdrücklicher Einwilligung zu erstellen.


11.2
Teilnehmende können eine erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber dem Doku-Team oder dem Veranstalter widerrufen. Bereits erstellte Aufnahmen, auf denen die betreffende Person erkennbar ist, werden auf Wunsch gelöscht oder unkenntlich gemacht.


11.3
Der Veranstalter weist darauf hin, dass für viele Teilnehmende der Schutz ihrer Anonymität – insbesondere im Hinblick auf ihre Teilnahme an einem aktivistischen Event – wichtig ist. Das Doku-Team ist entsprechend sensibilisiert.


11.4
Aufnahmen durch Teilnehmende untereinander sind ebenfalls nur mit ausdrücklicher Einwilligung aller abgebildeten Personen gestattet. Während Trainings- und Szenarioeinheiten sind eigene Aufnahmen durch Teilnehmende grundsätzlich untersagt.


11.5
Verstöße gegen diese Regelung berechtigen den Veranstalter, die sofortige Löschung der Aufnahmen zu verlangen und bei Weigerung Maßnahmen gemäß § 8 (Hausrecht) einzuleiten.

§ 12
Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.


12.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


12.4
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters (Groitzsch).


12.5
Der Veranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.